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Augen auf beim Feuerwerk!

Wichtige Hinweise zu Silvester!

Städte- und Gemeindebund: Auf örtliche Verbote achten und nur Feuerwerk mit BAM-Zulassung verwenden!
 
Der Niedersächsische Städte- und Gemeinde (NSGB) weist darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Kinderheimen, Kirchen, Krankenhäusern, sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten ist. Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Ebenso ist in Niedersachsen die Verwendung von Himmelslaternen aus Brandschutzgründen generell verboten.

„Wir empfehlen, vor Ort auf Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden und der Feuerwehren über örtliche Verbotszonen zu achten. Beim Feuerwerk gilt auch immer die Grundregel: Wer knallt, haftet für entstandene Schäden!". Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, weist der NSGB zudem darauf hin, dass nur Feuerwerkskörper verwendet werden sollten, die das BAM-Zulassungszeichen haben. „Mit Billigknallern aus illegalen Importen tut man sich und anderen keinen Gefallen. Lieber ein paar Feuerwerkskörper weniger und dafür ein Silvestererlebnis ohne Risiko“.

Legales Feuerwerk ist leicht an der Registriernummer sowie dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle zu erkennen. Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Der Städte- und Gemeindebund bittet auch um Beachtung folgender Hinweise:
  1. Feuerwerkskörper sollten das BAM-Zulassungszeichen haben (zu erkennen an der BAM-Identifikationsnummer, zum Beispiel „BAM-F2-0001).
    2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
    3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
    4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
    5. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
    6. "Blindgänger" nicht erneut zünden.
    7. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
    8. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
    9. Halten Sie die örtlich besonders vorgeschriebenen Abstände zu Reetdachhäusern ein.
    10. Wer knallt, sollte seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.
 
Die Gemeinde Berne hat im Vorjahr bereits mit einem eigenen Informationsschreiben die Haushalte in den besonders betroffenen Ortsteilen über die Gefahren und Verbote aufgeklärt.
 
Die unbefristete Allgemeinverfügung aus dem Jahre 2014 ist zudem weiterhin in Kraft!
 
Die Allgemeinverfügung und das Informationsschreiben finden Sie nachstehend:

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 27. Dezember 2016

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