Mikrozensuserhebung - Haushaltsbefragung

Auch im Jahr 2017 wird das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) wieder Haushaltsbefragungen in der Gemeinde Berne durchführen. Dazu besuchen geschulte ehrenamtliche Interviewer zufällig ausgewählte Personen zu Hause. Die Gemeinde Berne bittet alle ausgewählten Bürgerinnen und Bürger um ihre Kooperation.
 

Große Bedeutung für Politik und Gesellschaft
Die Ergebnisse des Mikrozensus sind von erheblicher Bedeutung für Politik und Gesellschaft. Sie dienen dazu, Erkenntnisse über die Lebensverhältnisse der Bevölkerung zu erlangen. Dadurch können beispielsweise soziale Probleme in ihrer zahlenmäßigen Bedeutung erfasst werden. Diese Kenntnisse sind die Voraussetzung für angemessene politische Entscheidungen zur Förderung gerade solcher Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Dazu zählen zum Beispiel Kinder, Kranke oder Erwerbslose.

Die zu befragenden Personen werden nach einem mathematischen Zufallsverfahren vom Statistischen Bundesamt ausgewählt. Damit die Ergebnisse der Befragung nachher gültig sind, kann ein zufällig ausgewählter Haushalt nicht gegen einen anderen getauscht werden. Die Mithilfe aller ausgewählten Personen ist daher erforderlich und eine Auskunftspflicht gesetzlich festgelegt.

Dieser Auskunftspflicht steht die unbedingte Geheimhaltungspflicht des Statistischen Landesamtes gegenüber. Sobald die Daten vollständig und richtig vorliegen, werden Name und Anschrift von den übrigen Daten getrennt und vernichtet. Die Auswertung erfolgt also völlig anonym.

Es kommt auf jede Auskunft an, auch auf die Angaben älterer Menschen. Bei Ihnen fallen jedoch in der Regel große, nicht mehr zutreffende Frageblöcke weg, beispielsweise zum Beruf. Dadurch wird der Fragebogen wesentlich kürzer. Die geschulten Interviewer unterstützen die Befragten beim Ausfüllen des Computerfragebogens.

Interviewer kündigt sich schriftlich an und kann sich ausweisen
Selbstverständlich sollten fremde Personen erst nach gründlicher Prüfung ihrer Absichten in die eigene Wohnung eingelassen werden. Die Mitarbeiter des LSN werden Sie niemals ohne vorherige schriftliche Ankündigung aufsuchen. Darüber hinaus führt jeder Interviewer einen vom Land Niedersachsen gesiegelten Mitarbeiterausweis mit sich.

Die Haushaltsbefragungen finden im November 2017 in nachfolgend genannten Straßen bzw. Ortsteilen statt:

 

Detmarweg                                       Bardenfleth


Deichstr.                                           Warfleth

 

Am Ollenufer                                    Ranzenbüttel
 
 
 
Wozu dient der Mikrozensus?
Um nur einige Beispiele zu nennen: Wie groß ist die Zahl allein stehender Frauen und Männer, allein erziehender Mütter und Väter, kinderreicher Familien, älterer Menschen, die in Einpersonen- oder Mehrpersonenhaushalten leben? Wie viele Menschen in den verschiedenen Regionen Deutschlands erwerbstätig sind, in welchen Berufen, welchen Branchen sie arbeiten? Das wüssten wir nicht ohne die Ergebnisse des Mikrozensus.
Die Ergebnisse werden von den Statistischen Landesämtern und vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden (www.destatis.de) u. a. im Internet veröffentlicht (www.statistik-nord.de). Sie stehen allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, nicht nur der Regierung und Verwaltung, der Wirtschaft, Wissenschaft und Presse.

Warum werden gerade Sie befragt?
Nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren wurden die betreffenden Haushalte ermittelt.

Sind Sie zur Auskunft verpflichtet?
Ja, Sie sind zur Auskunft verpflichtet!
Gerade bei Stichproben ist die Vollständigkeit der Auskünfte besonders wichtig. Deshalb schreibt auch das Mikrozensusgesetz die Auskunftspflicht für Volljährige, sowie für Minderjährige, die einen eigenen Haushalt führen, vor. Von der Auskunftspflicht können Sie nicht befreit werden, auch nicht alters- oder krankheitsbedingt.

Welche Fragen werden gestellt?
Die Fragen richten sich an alle Mitglieder Ihres Haushalts. Gefragt wird z. B. nach den Angaben zur Person, der Erwerbstätigkeit und dem Beruf, der Arbeitssuche, der Bildung, der Altersversorgung sowie nach dem Lebensunterhalt.

Wie werden Ihre Angaben geheim gehalten?
Die bei Ihnen erhobenen Einzelangaben werden nach dem § 16 des Bundesstatistikgesetzes grundsätzlich geheim gehalten. Sie dürfen nur für die gesetzlich bestimmten Zwecke verwendet werden.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Statistischen Amtes sowie die Erhebungsbeauftragten sind gesetzlich zur Geheimhaltung verpflichtet.

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