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Vollsperrung der Deichstraße zwischen Motzen und Lemwerder vom 08.04.2019 - 04.05.2019

Instandsetzung der Entwässerungseinrichtungen in Teilabschnitten im Zuge der „Deichstraße“ (K 217) zwischen der „Motzener Straße“ (L 875) und der „Industriestraße“ (K218 / Bardewischer Straße) sowie im Zuge der„Ritzenbütteler Straße“ (K 217) zwischen „Bardewischer Straße“ / „Industriestraße“ / „Stedinger Straße“ (L 885)  
 
Der Landkreis Wesermarsch lässt die Entwässerungseinrichtungen (Rinnenanlagen) im Zuge der „Deichstraße“ (Kreisstraße 217) in Teilabschnitten zwischen Motzen und Lemwerder instand setzen. 
 
Für notwendige Fräs- und Asphaltarbeiten an der Fahrbahn ist es dazu erforderlich, den Streckenzug der „Deichstraße“ von der „Motzener Straße“ (Landesstraße 875) bis zur „Bardewischer Straße“ (Kreisstraße 218) voll zu sperren. 
 
Eine Umleitung ist ausgeschildert und erfolgt über die „Motzener Straße“ (Landesstraße 875), die „Industriestraße“, „Bardewischer Straße“ (Kreisstraße 218) und umgekehrt. 
 
Weiterhin werden die Entwässerungseinrichtungen im Teilabschnitt der „Ritzenbütteler Straße“ (Kreisstraße 217) zwischen Ritzenbüttel und Lemwerder instand gesetzt. Die Umleitung erfolgt über die „Bardewischer Straße“ / „Industriestraße“ / „Stedinger Straße“ und umgekehrt. 
 
Für Radfahrer und Fußgänger gibt es keine Einschränkungen.  
 
Die Vollsperrung wird am Montag, 8. April eingerichtet und voraussichtlich am Freitag, 3. Mai wieder aufgehoben. 
 
Witterungsbedingte Verzögerungen sind möglich. 

 

 

Auskunft erteilt:

 

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Geschäftsbereich Oldenburg

Herr Frank Zielesny

Kaiserstraße 27

26122 Oldenburg

Tel. 0441 / 21 81 - 175

poststelle-ol@nlstbv.niedersachsen.de

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Veröffentlichung

Di, 02. April 2019

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