Hinweisbekanntmachung in der Flurbereinigung Großes Meer
Hiermit wird darauf hingewiesen, dass im Flurbereinigungsverfahren Großes Meer gem. § 8 Flurbereinigungsgesetz Flurstücke ausgeschlossen bzw. zugezogen wurden. Der volle Wortlaut des mit dem Widerspruch anfechtbaren Verwaltungsaktes, aus dem die genauen Flurstücksbezeichnungen, die Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte sowie die Nutzungseinschränkungen hervorgehen, ist in dem Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden vom 28.06.2019, in dem Amtsblatt für den Landkreis Wittmund vom 28.06.2019, in dem Amtsblatt für den Landkreis Ammerland vom 28.06.2019 und in dem Amtsblatt für den Landkreis Wesermarsch vom 28.06.2019 sowie durch Aushang bzw. Auslegung während der Dienstzeiten bei den Städten Emden, Norden, und Wittmund sowie bei den Gemeinden Apen, Dornum, Großheide, Hinte, Ihlow, Liebenburg, Südbrookmerland und Werdum ab dem 28.06.2019 bis zum 12.07.2019 veröffentlicht. Außerdem erfolgt eine Verkündung im Internet unter den Adressen www.aurich.de, www.elsfleth.de, www.emden.de, www.norden.de, www.berne.de, www.hinte.de sowie www.liebenburg.de ab dem 28.06.2019 bis zum 12.07.2019. Darüber hinaus wird die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz im Internet unter www.flurb-we.niedersachsen.de in der Rubrik "Öffentliche Bekanntmachungen" vom 28.06.2019 bis zum 12.07.2019 eingestellt.
Im Auftrage
Baalmann
Amt für regionale Landesentwicklung
Weser-Ems
Geschäftsstelle Aurich
Oldersumer Straße 48
26603 Aurich
Weitere Informationen
Veröffentlichung
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