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Gewässerschau in der Gemeinde Berne

Die Entwässerungsgräben, Grüppen, Rohrdurchlässe („Höhlen“) und ähnliche Anlagen in der Gemeinde Berne sind als Gewässer III. Ordnung aufgrund des § 69 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG), in der Fassung vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. Nr. 5/2010 S. 64), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10.12.2020 (Nds. GVBl. S. 477) von den Eigentümern bzw. Anliegern zu unterhalten.

Für die Gräben, Grüppen, Rohrdurchlässe („Höhlen“) und ähnlichen Anlagen findet die Gewässerschau nach § 78 NWG

 

                                               am Montag, den 01. November 2021

 

statt.

Die Gewässerschau wird durch einen Vertreter der Gemeinde Berne, dem Entwässerungsverband Stedingen und dem Landkreis Wesermarsch vorgenommen.

Die Gräben, Grüppen, Rohrdurchlässe („Höhlen“) und ähnliche Anlagen sind bis zu dem vorgenannten Termin aufzureinigen und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen.

 

Gegen Säumige, die ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nicht genügend nachgekommen sind, wird der Landkreis Wesermarsch - Untere Wasserbehörde - die Erfüllung der Unterhaltspflicht durchsetzen.

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Veröffentlichung

Mi, 13. Oktober 2021

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