E-Amtsblatt Nr. 49 - 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung
BERNER AMTSBLATT
elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne
HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE
Nr. 49 - November 2024
Erscheinungstag: 26.11.2024
Gemeinde Berne
Der Bürgermeister
Berne, den 26.11.2024
1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Berne
Auf Grund des §§ 10, 11, 58 Absatz 1 Nr. 5 und § 111 Absatz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit gültigen Fassung und §§1, 2 und 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Berne in seiner Sitzung am 24.09.2024 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
In §2 Absatz 1 Buchstabe c) wird das Wort "nicht" gestrichen. Die Regelung wird fortan folgendermaßen lauten:
c) in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, sofern die Pflege, Verwahrung oder das Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
§2 In-Kraft-Treten
diese 1. Änderung der Hundesteuersatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Schierenstedt
Bürgermeister
Impressum
Berner Amtsblatt – elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne
Herausgeber:
Gemeinde Berne, Der Bürgermeister, Am Breithof 6, 27804 Berne
Erscheinungsdatum: 26.11.2024
Verantwortlich für den amtlichen Inhalt:
Bürgermeister Hartmut Schierenstedt
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