E-Amtsblatt Nr. 14 - 3. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sondergebiet Windenergieanlagen Hekeler Feld / Brookseite - Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
BERNER AMTSBLATT
elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne
HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE
Nr. 14 - März 2025
Erscheinungstag: 18.03.2025
Gemeinde Berne
Der Bürgermeister
Berne, den 18.03.2025
3. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Sondergebiet Windenergieanlagen Hekeler Feld / Brookseite -
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Berne hat in seiner Sitzung am 28.01.2025 die Entwurfsunterlagen zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes – Sondergebiet Windenergieanlagen Hekeler Feld / Brookseite – gebilligt.
Der räumliche Geltungsbereich ist nachfolgendem Planabdruck zu entnehmen:
Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes – Sondergebiet Windenergieanlagen Hekeler Feld / Brookseite – und die Begründung liegen in der Nebenstelle des Rathauses der Gemeinde Berne, Zimmer 1, Am Kirchhof 1, 27804 Berne, vom 25.03.2025 bis einschließlich 25.04.2025 während folgender Zeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus:
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Montag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich, elektronisch an oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 3. Änderung nicht von Bedeutung ist.
Es sind umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen / Schutzgütern verfügbar:
Schutzgut Mensch: Insbesondere Informationen zum Immissionsschutz (Schall, Infraschall, Schattenwurf, Vibration), zur optisch bedrängenden Wirkung und zur Erholungsfunktion im Außenbereich (Tourismus),
Schutzgut Pflanzen: Insbesondere Informationen zu Biotoptypen und geschützten Pflanzenarten,
Schutzgut Tiere: Insbesondere Informationen zu Brut- und Gastvögeln, Fledermäusen und Weißstörchen (insbesondere faunistische Fachbeiträge),
Schutzgüter Boden und Fläche: Insbesondere Informationen zur Auswertung des Niedersächsischen Bodeninformationssystems (NIBIS), zur Bodenkarte des Landes Niedersachsen (BK50), zum Suchraum für schutzwürdige Böden und zur Bewertung der Bodenfunktionen und Empfindlichkeit der Böden, Ersteinschätzung zum Vorranggebiet Torferhalt
Schutzgut Wasser: Insbesondere Informationen zur kleinklimatischen Veränderungen in der Umgebung von Windenergieanlagen und großräumige Auswirkungen,
Schutzgut Klima: Insbesondere Informationen zur kleinklimatischen Veränderungen und der Umgebung von Windenergieanlagen und großräumige Auswirkungen,
Schutzgut Luft: Insbesondere zu Luftverunreinigungen,
Schutzgut Landschaft: Insbesondere Informationen zu Auswirkungen auf das Landschaftsbild,
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Insbesondere Informationen zum Denkmalschutz,
Schutzgut Biologische Vielfalt: Insbesondere Informationen zu Artenvielfalt.
Die Auswirkungen der Planung auf die genannten Schutzgüter werden im Umweltbericht (Teil II der Begründung) zum Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Berne im Rahmen der Umweltprüfung beschrieben und im Ergebnis zusammengefasst. Der Umweltbericht thematisiert des Weiteren die Wechselwirkung der Schutzgüter untereinander, kumulierende Wirkungen, die artenschutzrechtliche Prüfung sowie Vermeidungs- / Minimierungsmaßnahmen und gibt allgemeine Hinweise zur Kompensation.
Weitere verfügbare umweltbezogene Informationen zu den o.g. Themen / Schutzgütern ergeben sich u.a. aus folgenden Planunterlagen und Stellungnahmen:
Standortpotenzialstudie für Windparks im Gebiet der Gemeinde Berne, Diekmann Mosebach & Partner, Dezember 2019.
Stellungnahmen von Fachbehörden / Trägern öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 u. § 4 Abs. 1 BauGB.
Neben den o.g. Themen / Schutzgütern werden in diesen Stellungnahmen insbesondere die denkmalschutzrechtlichen Anforderungen, der Bodenschutz, Telekommunikations- und Versorgungsleitungen, die straßenbaurechtliche Erschließung, die Berücksichtigung von Waldflächen im Änderungsbereich, Auswirkungen auf landwirtschaftliche Nutzflächen, Gewässerschutz, das Landschaftsbild, der Artenschutz und der erforderliche Brandschutz thematisiert.
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.berne.de veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bezüglich Verbandsklagerecht von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Berne, den 18.03.2025
Hartmut Schierenstedt
Bürgermeister
Impressum
Berner Amtsblatt – elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne
Herausgeber:
Gemeinde Berne, Der Bürgermeister, Am Breithof 6, 27804 Berne
Erscheinungsdatum: 18.03.2025
Verantwortlich für den amtlichen Inhalt:
Bürgermeister Hartmut Schierenstedt
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