Gemeindliche Schiedsleute
"Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg"
Die Schiedsfrau/der Schiedsmann hat die Aufgabe, Streitigkeiten in strafrechtlichen und bürgerrechtlichen Angelegenheiten zu schlichten (Schlichten ist besser als Richten) Durch das Schiedsmanngesetz sollen die Gerichte von kleinen Streitigkeiten entlastet werden; der Gang zur Schiedsfrau/Schiedsmann spart oft teures Geld. Gewählt werden die Schiedspersonen für jeweils fünf Jahre durch den Gemeinderat und vom zuständigen Amtsgericht bestätigt, das auch die Tätigkeit der Schiedsperson beaufsichtigt und falls erforderlich, auch juristischen Beistand leistet.
Seit dem 01.01.2026 ist Herr Dieter Oehlschläger Schiedsperson der Gemeinde Berne. Seine Vertreterin ist Frau Angelika Wigger.
Der Kontakt kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich zu den Schiedspersonen aufgenommen werden.
Dieter Oehlschläger
c/o Gemeinde Berne
Am Breithof 6
27804 Berne
Tel.: 0172-4272227
E-Mail:
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Heibült, Tel.-Nr. 04406/941-300 oder E-Mail: zur Verfügung.