Bürgerservice
Rathausparkplatz über Zufahrt Bahnhofstraße
Folgende Leistungen werden Ihnen dort geboten:
- Meldewesen (Ausstellung von Pässen etc.)
- Informationen
- Ausgabe von Anträgen für Schwerbehindertenausweise
- Verkauf von Radwanderkarten usw.
- Anträge auf Erziehungsgeld
- Lohnsteueranträge
- Ausgabe von touristischem Infomaterial
- Vermietung von Radstellplätzen am Bahnhof
Öffnungszeiten für den BürgerService
Montag und Dienstag
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Das Standes- und das Sozialamt sind Dienstag Nachmittag geschlossen!
Kontoverbindungen:
Landessparkasse zu Oldenburg IBAN DE04280501000062312004
BIC SLZODE22XXX
Raiffeisenbank Wesermarsch-Süd eG IBAN DE22280614100009050600
Gläubiger ID: DE53ZZZ00000268093
Elektronische Rechnungen
Leitweg-ID: 034610001001-0-08
Über das Serviceportal Niedersachsen erhalten Sie weitere Informationen zu den Verwaltungsleistungen.
Beflaggung öffentlicher Gebäude
Verordnung vom 08. Mai 1991 (Nds. GVBl. S. 181). Zuletzt geändert am 15. Dezember 1998 (Nds. GVBl. S. 701) Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen, sind zu beflaggen: ohne besondere Anordnung im gesamten Bereich des Landes Niedersachsen
- am 27. Januar (Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus), an diesem Tag ist halbmast zu flaggen;
- am 11. März (Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt), an diesem Tag ist halbmast zu flaggen;
- am 1. Mai (Feiertag der Arbeit);
- am 9. Mai (Europatag);
- am 23. Mai (Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes);
- am 1. Juni (Jahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung);
- am 17. Juni (Tag zum Gedenken an den Volksaufstand in der ehemaligen DDR);
- am 20. Juli (Tag zum Gedenken an die Männer und Frauen der deutschen Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus);
- am 3. Oktober (Tag der deutschen Einheit);
- am zweiten Sonntag vor dem 1. Advent (Volkstrauertag), an diesem Tag ist halbmast zu flaggen;
- an den Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags,- Landtags- und Kommunalwahlen); oder auf Anordnung des Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin bei besonderen Anlässen, die für das Land oder Teile des Landes von allgemeiner Bedeutung sind.