Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Berne

Information der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Wärmeplanungsgesetz (WPG) über die Entscheidung der planungsverantwortlichen Stelle über die Durchführung der Wärmeplanung gemäß §13 Abs. 1 Nr. 1 WPG
Viele Bürgerinnen und Bürger stellen sich in der aktuellen Zeit der energiepolitischen Transformation die Frage, wie für sie langfristig eine günstige und nachhaltige Wärmeversorgung aussehen könnte. Insbesondere Menschen, die über ein eigenes Haus mit älterer Heizanlage verfügen, stehen vor der Entscheidung, wann sie ihre Heizanlage erneuern und auf welche Energiequelle sie dabei setzen.
Mit der Kommunalen Wärmeplanung hat der Gesetzgeber den Kommunen ein geeignetes Instrument an die Hand gegeben, um zu analysieren, welche Bereiche innerhalb der Gemeinde effizient über ein Wärmenetz, welche potenziell mit grünen Gasen (z. B. Biogas oder Wasserstoff) als Energieträger und welche mit individuellen Wärmequellen versorgt werden sollten.
Berne ist nach dem Wärmeplanungsgesetz verpflichtet bis Mitte 2028 eine Kommunale Wärmeplanung zu verabschieden. Entsprechend der Ziele des niedersächsischen Klimaschutzgesetz soll die Wärmeversorgung in Berne bis 2040 klimaneutral werden. Die Kommunale Wärmeplanung beschreibt einen – aus heutiger Sicht wahrscheinlichen – Weg, wie das gelingen kann.
Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen haben, wenden Sie sich gerne über
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FAQ
Wie ist der Zeitplan?
Sind die Ergebnisse der Wärmplanung verpflichtend ?
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Anlagen zur Informationsveranstaltung vom 17.03.2024
Anlagen und Informationen
Foliensatz zur Informationsveranstaltung vom 17.03.25