Jagdaufseher Bestätigung

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Sicherheit&Ordnung

Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)

Zuständige Mitarbeiter

Herr Tim Brunssen
Telefon 04401 927-234
Telefax 04401 927-100

Frau Diana Hildebrandt
Telefon 04401 927-679
Telefax 04401 927-100

Gebühr

Gebühr
35 EUR (FIX)

Bestätigung von Jagdaufseherinnen und Jagdaufsehern und Ausstellung eines Dienstausweises

Gebühr
15 EUR (FIX)

Verlängerung der Geltungsdauer eines Dienstausweises für Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher

Rechtsgrundlage

Leistungsbeschreibung

Auf Antrag des Jagdausübungsberechtigten kann die Jagdbehörde qualifizierte Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher als Jagdschutzberechtigte bestätigen. Hauptberuflich angestellte Jagdaufseher sollen Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sein.

Bestätigte Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher sind  in dem Jagdbezirk, für den sie bestätigt sind, grundsätzlich für die gleichen Jagdschutzaufgaben zuständig, wie sie dem Jagdausübungsberechtigten obliegen. Der Jagdschutz umfasst im Allgemeinen den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen,  wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt als Jagdbehörde.

Voraussetzungen

Die zu bestätigenden Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher müssen

  • jagdausübungsberechtigt oder von einer jagdausübungsberechtigten Person privatrechtlich zum Jagdschutz bestellt sein,
  • jagdpachtfähig sein und einen Jagdschein besitzen, sowie
  • die Gewähr dafür bieten, dass sie ihre Befugnisse nicht missbrauchen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Zuständigkeit

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag des Jagdausübungsberechtigten
  • Bescheinigung der anerkannten Landesjägerschaft oder des Verbandes der Jagdaufseher über eine erfolgreiche Teilnahme an einem Jagdaufseherlehrgang
  • Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Revierjägerin/zum Revierjäger oder eine forstliche Ausbildung
  • Nachweis der Jagdpachtfähigkeit