Barrierefreiheit


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
2. Stand der Vereinbarkeit
3. Unterstützte Funktionen
4. Nicht barrierefreie Inhalte
   4.1 Dokumente
   4.2 Audio- und Videoelemente
   4.3 Kartografie
   4.4 Redaktionelle Inhalte
   4.5 Layout- und Navigationskomponenten
5. Hinweise und Anregungen
6. Durchsetzungsverfahren / Schlichtungsstelle
7. Erstellung dieser Erklärung

1. Einleitung

Die Gemeinde Berne bemüht sich, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird gem. § 7 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0 verlangt. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die offizielle Webseite www.berne.de, dem Bürgerservice Portal Berne und Online Diensten.

2. Stand der Vereinbarkeit

Dieser Webauftritt /Diese Anwendung ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.

3. Unterstützte Funktionen

• Konbtrastanpassungen: Optionen für hohe Kontrastdarstellung (z. B. Änderung von Farbschemata)
• Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
• Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
• Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsive Webdesign).
• Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder. Beim Gleiten der Maus über ein Bild wird der Bildinhalt erläutert. Diese Angaben werden von einer Vorlese-Software berücksichtigt.
• Klare Struktur: Logische Navigationshierarchie für bessere Zugänglichkeit und logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte.

4. Nicht barrierefreie Inhalte

4.1 Dokumente

• In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)

Begründung:
o Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, konnte bisher nicht vollständig in ein barrierefreies Format übertragen werden.
o Eine sukzessive Anpassung erfolgt fortlaufend bei Neuveröffentlichungen oder Überarbeitungen.
o Dokumente, die von Dritten (z. B. Ministerien, Verbände, Organisationen) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.

4.2 Audio- und Videoelemente

Inhalte mit Multimedia-Elementen

Begründung:
o Untertitel, Audiodeskriptionen oder Gebärdensprachfassungen stehen noch nicht für alle Inhalte zur Verfügung.
o Technische und personelle Ressourcen zur Erstellung werden schrittweise aufgebaut.

4.3 Kartografie

• Kartografische Inhalte innerhalb der Webseite

Begründung:
o Interaktive Karten (z. B. zu Projekten, Bebauungsplänen, Routen) sind dem Wesen nach bildliche Darstellungen.
o Eine vollumfängliche barrierefreie Alternative ist technisch nicht realisierbar, ohne die Funktionalität erheblich einzuschränken.

4.4 Redaktionelle Inhalte

• Fachliche und komplexe Inhalte

Begründung:
o Aufgrund der Komplexität vieler Themen ist eine durchgängige Verwendung von Leichter Sprache nicht möglich.
o Teilweise werden Fachbegriffe, Fremdwörter oder längere juristische Formulierungen verwendet, um Rechtsverbindlichkeit und Genauigkeit sicherzustellen.
o Infografiken und tabellarische Übersichten dienen der Veranschaulichung, sind aber nicht immer maschinenlesbar.

4.5 Layout- und Navigationskomponenten

• Hauptnavigation und Elemente der Startseite

Begründung:
o Die Anforderung, dass sämtliche Textinhalte sich in Bezug auf Zeilen-, Absatz-, Wort- und Buchstaben-Abstände nach BITV 2.0 vergrößern lassen müssen, ist bei den vier Hauptnavigationspunkten sowie beim Meldungs- und Veranstaltungsblock der Startseite nicht vollständig technisch umsetzbar.
o Bei starker Vergrößerung würde die Lesbarkeit und die Bedienbarkeit beeinträchtigt werden.

5. Hinweise und Anregungen

Unser Ziel ist es, Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen auf, wenn Ihrer Ansicht nach ein Beitrag die zu vermittelnden Inhalte unnötig kompliziert darstellt.

Nutzen Sie dazu gerne unser entsprechendes Formular, das Sie unter folgendem Link aufrufen können: https://www.berne.de/formulare/index.php?form_id=3828

6. Durchsetzungsverfahren / Schlichtungsstelle

Wenn Sie der Ansicht sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie sich an die Gemeinde wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.


Gemeinde Berne 
Am Breithof 6
27804 Berne 

 

Telefon: 04406 941 0
E-Mail:
Kontaktformular: https://www.berne.de/formulare/index.php?form_id=3828

Falls innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erfolgt, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen außergerichtlich beizulegen.

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Postfach 141, 30001 Hannover
Telefon: 0511 / 120-4010
E-Mail:
Internet: www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

7. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 08.09.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 08.09.2025 überprüft.

Kannewischer 08.09.2025

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