Handwerksrolle - Eintragung von Amts wegen
Zuständige Stelle(n)
Handwerkskammer Oldenburg
Adresse
Theaterwall 32
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk betreiben, sind Sie zur Eintragung in die Handwerksrolle verpflichtet. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Handwerkskammer (HWK) berechtigt, Ihren Betrieb von Amts wegen einzutragen. Dabei stützt sich die HWK auf Daten über Gewerbeanmeldungen, die ihr vom Gewerbeamt übermittelt werden.
Vor einer Eintragung von Amts wegen gibt Ihnen die HWK Gelegenheit zur Stellungnahme. Wenn Sie der Meinung sind, kein zulassungspflichtiges Handwerk zu betreiben, sollten Sie sich unbedingt innerhalb der Ihnen gesetzten Frist zum Sachverhalt äußern. Nach Ablauf der Frist kommt ein Widerspruch in Betracht.
Liegen die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Handwerksrolle nicht vor, ist die HWK verpflichtet, die Eintragung zu löschen und Ihr Gewerbe gegebenenfalls in das zutreffende Verzeichnis (zulassungsfreie Handwerke, handwerksähnliche Gewerbe) einzutragen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer.
Zuständigkeit
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
nicht angegeben