Sportförderung kommunal
Zuständige Stelle(n)
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 40 - Schulen, Kultur & Sport
Postanschrift
Poggenburger Straße 7
26919 Brake (Unterweser)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.
Spezielle Hinweise für Landkreis Wesermarsch:Zur Förderung des Sports unterstützt der Landkreis Wesermarsch die Dachorganisation der Wesermarsch-Sportvereine, den Kreissportbund Wesermarsch durch Mittelbezuschussung, welcher die Mittel eigenständig verwendet.
Im Landkreisgebiet sind derzeit 144 Sportvereine mit über 37.500 Mitglieder aktiv.
An wen muss ich mich wenden?
nicht angegeben
Zuständigkeit
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Fachlich freigegeben durch
nicht angegeben