Amtliche Anerkennung von natürlichen Mineralwasser
Zuständige Stelle(n)
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Adresse
Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Postanschrift
Postfach:39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Gebühr
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Rechtsgrundlage
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Antragsunterlagen müssen die Forderungen gemäß § 3 Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser (Min/TafelWV) sowie der Anlagen 1-3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Anerkennung und Nutzungsgenehmigung von natürlichem Mineralwasser erfüllen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Leistungsbeschreibung
Natürliches Mineralwasser darf gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es amtlich anerkannt ist.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Fachlich freigegeben durch
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Zuständigkeit
nicht angegeben