Tierseuchenerreger: beantragen - Laborerlaubnis

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Adresse
Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Postanschrift

Postfach:39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)

Leistungsbeschreibung

Wer mit Tierseuchenerregern arbeiten, insbesondere Versuche, Untersuchungen zur Feststellung übertragbarer Tierkrankheiten oder Fortzüchtung vornehmen und/oder Tierseuchenerreger erwerben oder abgeben will, bedarf der Erlaubnis durch die zuständige Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Zuständigkeit

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Neben dem schriftlichen Antrag sind

  • Raumpläne,
  • Befähigungsnachweise der Mitarbeiter,
  • die Namen des Leiters sowie dessen Vertreters sowie
  • eine Auflistung der einzelnen Erreger, mit denen gearbeitet werden soll,

einzureichen. Desweiteren wird Vorort die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen überprüft.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren betragen je nach Aufwand 40,00 bis 225,00 Euro. Hinzu kommen Auslagen wie Reisekosten.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen wird vor Ort überprüft.

Änderungen in der Leitung oder räumliche Veränderungen, die nach Erteilung der Erlaubnis erfolgen, sind unverzüglich anzuzeigen.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

nicht angegeben