Viehveranstaltung überregional
Zuständige Stelle(n)
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Adresse
Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Postanschrift
Postfach:39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Leistungsbeschreibung
Veranstaltungen nach der Viehverkehrsverordnung mit landesweiter, bundesweiter o. internationaler Beteiligung (Viehausstellungen, Viehmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art) sind vom Veranstalter unter Angabe der Art der Veranstaltung mindestens vier Wochen vor dem jeweiligen Beginn schriftlich bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Zuständigkeit
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren betragen je nach Aufwand 15,00 bis 500,00 Euro.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Veranstaltungen sind mindestens 4 Wochen vor deren Beginn vom Veranstalter schriftlich anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, können Veranstaltungen beschränkt oder verboten werden.
Rechtsgrundlage
- § 4 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) i.V.m.
- § 2 Nr. 6 Zust-VO Tier
Fachlich freigegeben durch
nicht angegeben