Aufrechterhalten von Kontakten/ Umgangsrecht
Zuständige Stelle(n)
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 51 - Jugend
Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Zuständige Mitarbeiter
Herr Martin Albracht
04401 927-268
04401 927-100Herr Ralf Dittmar
04401 927-273Frau Franziska Döring
04401 927-689
04401 927-100Herr Carsten Flemming
04401 927-265Frau Sonja Günther
04401 927-414Frau Imke Hansing
04401 927-410Frau Juliane Herrmann
04401 927-481Herr Jonas Hotze
04401 927-749Frau Antonietta Kern
04401 927-735
04401 927-100Frau Patricia Kofmansky
04401 927-415
04401 927-100Herr Martin Krügel
04401 927-0Frau Jantje Lede
04401 927-292
04401 927-100Frau Kirsten Mertinkat
04401 927-483Frau Katarzyna Rychlicka
04401 927-676
04401 927-100Herr Christian Wemken
04401 927-674Frau Kira Wöhst
04401 927-478
04401 927-100
Leistungsbeschreibung
- Kinder und Jugendliche,
- Eltern,
- andere Umgangsberechtigte (das können in einigen Fällen beispielsweise die Großeltern sein) sowie
- Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet (beispielsweise die Pflegeeltern)
haben Anspruch auf Beratung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Das heißt, dass das Jugendamt diese Personen über die rechtlichen Fragen eines Umgangsrechts informieren kann und darf.
Der gleiche Personenkreis hat auch Anspruch auf Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Dieser Anspruch geht über eine rechtliche Beratung hinaus. Das Jugendamt kann hier beispielsweise Briefe verfassen und vermittelnde Gespräche führen. Abhängig von den Umständen des Einzelfalles kann es auch sein, dass eine solche weiterführende Hilfestellung nicht möglich ist.
An wen muss ich mich wenden?
Die Frage der Zuständigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das örtliche Jugendamt wird in der Regel im Einzelfall gerne bereit sein, hierzu Auskunft zu geben.
Zuständigkeit
Die Frage der Zuständigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das örtliche Jugendamt wird in der Regel im Einzelfall gerne bereit sein, hierzu Auskunft zu geben.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Die Beratung und Unterstützung ist kostenfrei.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Dem Jugendamt stehen bei der Wahrnehmung seiner Aufgabe keine Mittel zur Verfügung, Umgangskontakte zwangsweise durchzusetzen. Es ist daher auf die Gesprächsbereitschaft aller Beteiligten angewiesen.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung