Unternehmenskarte erneuern

Zuständige Stelle(n)

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle

Adresse
Im Werder 9
29221 Celle

Rechtsgrundlage

Weiterführende Informationen

An wen muss ich mich wenden?

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle

Im Werder 9

29221 Celle

Zuständigkeit

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle

Im Werder 9

29221 Celle

Leistungsbeschreibung

Läuft die Gültigkeit Ihrer Unternehmenskarte ab, können Sie

  • als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
  • als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person

eine Folgekarte beantragen.

Die Unternehmenskarte ist unpersönlich auf Ihr Unternehmen ausgestellt und nach der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Rechtzeitig vor Kartenablauf müssen Sie eine neue Folgekarte beantragen. Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor dem Ablaufdatum stellen.

Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeugs Ihrem Unternehmen zuzuordnen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erneuerung der Unternehmenskarte kann frühestens sechs Monat vor Ablauf neu beantragt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühr
34 EUR (FIX)

Bearbeitungsdauer

Nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

Nicht angegeben

Verfahrensablauf

Nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Nicht angegeben

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen. 
  • Ihr Unternehmen besitzt bereits eine Unternehmenskarte, die erneuert werden muss.