Werkstattkarte erstmalig beantragen
Zuständige Stelle(n)
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle
Adresse
Im Werder 9
29221 Celle
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle
Im Werder 9
29221 Celle
Zuständigkeit
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle
Im Werder 9
29221 Celle
Leistungsbeschreibung
Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für
- zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
- Fahrzeughersteller,
- Werkstätten sowie
- deren verantwortliche Fachkräfte wie Installateurinnen und Installateure oder Technikerinnen und Techniker.
Als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Werkstattkarte verwenden Ihre verantwortlichen Fachkräfte, um damit digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen.
Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die verantwortliche Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und auch nur dort einsetzen. Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens.
Die Werkstattkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 1 Jahr gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte können Sie frühestens 1 Monat vor Kartenablauf beantragen.
Den Diebstahl oder Verlust der Werkstattkarte müssen Sie unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzeigen, die die Werkstattkarte ausgestellt hat.
Fachlich freigegeben durch
Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn Sie zum ersten Mal eine Werkstattkarte beantragen, müssen Sie keine Frist einhalten.
Gebühr
Gebühr
42.95 EUR (FIX)
Druckformulare / Merkblätter
Antragsberechtigt sind:
- die nach § 57 b StVZO anerkannten und beauftragten Werkstätten
- Hersteller von Kontrollgeräten
- Fahrzeughersteller
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Nicht angegeben
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen ist
- ein amtlich anerkannter Hersteller von Fahrtenschreibern,
- eine vom Hersteller beauftragte Kfz-Werkstatt oder
- eine zugelassene und anerkannte Kfz-Werkstatt.
- Antragsberechtigt sind
- Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
- eine vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person des Unternehmens.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis über die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der jeweils geltenden Fassung; Der Nachweis darf nicht älter als drei Jahre sein.
- Schulungsnachweis der Fachkraft nach § 57b Abs. 3 StVZO
- Nachweis über das bestehende Arbeitsverhältnis mit der Fachkraft