Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt Zulassung
Zuständige Stelle(n)
Deutsches Patent- und Markenamt
Adresse
Zweibrückenstraße 12
80331 München, Landeshauptstadt
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Postanschrift
Postfach:1 01
30001 Hannover
Rechtsgrundlage
Gebühr
Gebühr
260 EUR (FIX)
Leistungsbeschreibung
Die Zulassung zur Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Justizministerium
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis des Erwerb der technischen Befähigung
- Nachweis der vorgeschriebenen Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes