Pflichtmitgliedschaft bei der Landestierärztekammer anmelden
Zuständige Stelle(n)
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Postanschrift
Postfach:1 01
30001 Hannover
Tierärztekammer Niedersachsen
Adresse
Fichtestraße 13
30625 Hannover
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Anmeldeformular mit Nachweisen und Angaben zu:
- Mitgliedschaft bei einer anderen Kammer
- Mitgliedschaft bei einem anderen Versorgungswerk
- Bestehen der tierärztlichen Prüfung
- Approbation
- Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs
- Promotion
- akademischen Graden und Titeln
- Gebiets-, Teilgebiets-, Zusatz- und sonstigen Weiterbildungsbezeichnungen (sofern vorhanden)
- berufsbezogenen Amts- oder Dienstbezeichnungen (sofern vorhanden)
Die entsprechenden Nachweise sind im Original oder als beglaubigte Kopie einzureichen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei vorübergehender tierärztlicher Berufstätigkeit von nicht mehr als sechs Wochen hat die Anmeldung innerhalb von fünf Tagen nach der Tätigkeitsaufnahme zu erfolgen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Tierärztekammer Niedersachsen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Tierärztekammer Niedersachsen.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine feste Bearbeitungszeit.
Die Anmeldung wird in der Regel schnell erledigt.
Leistungsbeschreibung
Für alle in Niedersachsen tätigen Tierärztinnen und Tierärzte besteht eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft in der Tierärztekammer Niedersachsen. Dies gilt auch für nicht berufstätige Tierärztinnen und Tierärzte, sofern sie ihren Hauptwohnsitz in Niedersachsen haben. Die betroffenen Personen müssen sich bei der Tierärztekammer anmelden und die erforderlichen Angaben sowie Nachweise vorlegen.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Anmeldung entstehen keine Gebühren.
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Verfahrensablauf
Sie müssen sich bei der Geschäftsstelle der Tierärztekammer Niedersachsen anmelden. Nutzen Sie dafür das vorgesehene Anmeldeformular und geben Sie alle erforderlichen Angaben an. Die notwendigen Nachweise müssen Sie beifügen.
Voraussetzungen
- Sie sind Tierärztin oder Tierarzt.
- Sie üben den Beruf in Niedersachsen aus oder haben dort Ihren Wohnsitz.