Trinkwasseruntersuchungsstellen Zulassung
Zuständige Stelle(n)
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Postanschrift
Postfach:1 01
30001 Hannover
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Postanschrift
Postfach:1 41
30001 Hannover
Adresse
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Leistungsbeschreibung
Die nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) vorgeschriebenen Trinkwasseruntersuchungen einschließlich der Probennahme dürfen nur von Laboren durchgeführt werden, die als Trinkwasseruntersuchungsstellen zugelassen worden sind.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Zuständigkeit
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Akkreditierungsurkunde
- Akkreditierungsbescheid inkl. Anlagen
- Berufsqualifikationsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 49.2.5.1 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 35,00 EUR und höchstens 700,00 EUR an.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung