Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle beantragen
Zuständige Stelle(n)
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Postanschrift
Postfach:1 01
30001 Hannover
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Postanschrift
Postfach:1 41
30001 Hannover
Adresse
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Labor Trinkwasseruntersuchungen einschließlich der erforderlichen Probenahmen durchführen möchten, benötigen Sie eine Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle. Diese Zulassung ist Voraussetzung, um die nach der Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Untersuchungen durchführen zu dürfen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Zuständigkeit
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Akkreditierungsurkunde
- Akkreditierungsbescheid inkl. Anlagen
- Berufsqualifikationsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 49.2.5.1 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 35,00 EUR und höchstens 700,00 EUR an.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung