Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer Bestellung von Personen aus dem EU-Ausland
Zuständige Stelle(n)
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Postanschrift
Postfach:1 01
30001 Hannover
Wirtschaftsprüferkammer
Adresse
Rauchstraße 26
10787 Berlin, Stadt
Postanschrift
Postfach:301882
10746 Berlin, Stadt
Leistungsbeschreibung
Eine Person, die
- in einem Mitgliedstaat oder
- in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder
- der Schweiz außerhalb des Geltungsbereichs
der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) ein Diplom erlangt hat, aus dem hervorgeht, dass sie über die beruflichen Voraussetzungen verfügt, die für die unmittelbare Zulassung zur Abschlussprüfung im Sinne des Artikels 2 Nr. 1 der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen
- in diesem Mitgliedstaat oder
- in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder
- der Schweiz
erforderlich sind, kann abweichend von den Vorschriften des Ersten und Zweiten Abschnitts des Zweiten Teils der WPO als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer bestellt werden, wenn sie eine Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschatfsprüfer abgelegt hat.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Zuständigkeit
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
Der Antrag ist in schriftlicher Form an die zuständige Stelle zu richten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr