Landschafts- und Grünordnungspläne
Zuständige Stelle(n)
Fachbereichsleitung II - Bau- und Ordnungswesen
Adresse
Am Breithof 6
27804 Berne
Zuständiger Mitarbeiter
Herr M. Heibült (Allgemeiner Vertreter)
04406 941-300
04406 941-149Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 68 - Umwelt
Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Zuständige Mitarbeiter
Frau Denise Schönenberger
04401 927-328
04401 927-100Herr Lutz Winkelmann
04401 927-270
04401 927-100
Leistungsbeschreibung
Landschaftspläne und Grünordnungspläne sind Instrumente des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Gebiete der zuständigen Stelle bzw. für Gebietsteile. Sie werden von den zuständigen Stellen im eigenen Wirkungskreis erstellt. Die Grundlagen der Landschaftspläne sind der vorliegende Landschaftsrahmenplan und der "Leitfaden Landschaftsplan". Er kann beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bezogen werden.
Landschaftspläne sind aufzustellen, Grünordnungspläne können für Teilgebiete der zuständigen Stelle aufgestellt werden. Der Grünordnungsplan wird inhaltlich aus dem übergeordneten Landschaftsplan abgeleitet.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständigkeit
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
nicht angegeben