Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
Zuständige Stelle(n)
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Postanschrift
Postfach:1 01
30001 Hannover
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Wesermarsch
Adresse
Poggenburger Str. 15
26919 Brake (Unterweser)
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Sicherheit&Ordnung
Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Michaela Duwe
04401 927-253
04401 927-100
Leistungsbeschreibung
Die Gewerbelegitimationskarte ist eine Bescheinigung für gewerbliche Tätigkeit im Ausland.
Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Voraussetzungen
Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
- ggf. Handwerkskarte
- ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend an. Die Gebührenhöhe richtet sich nach Zeitaufwand
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland keine Gewähr übernommen werden kann.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr