Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen
Zuständige Stelle(n)
Melde- und Passwesen
Adresse
Am Breithof 6
27804 Berne
Zuständige Mitarbeiter
Frau K. Burkert
04406 941-315
04406 941-149Herr D. Schmidt
04406 941-340
04406 941-149
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Personalausweis auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Informationen zur Online-Ausweisfunktion auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Fragen und Antworten zum Thema "Biometrie" und Passfotos auf dem Personalausweisportal
- Informationen zur Sperrung des Personalausweises bei Verlust auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Voraussetzungen
Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie:
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- in Deutschland gemeldet sind
Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen und alle im Reisepass enthaltenen Daten sind aktuell, ist die Beantragung eines Personalausweises freiwillig.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes gilt Folgendes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis nimmt das Bürgeramt sofort vor.
Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen, dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie ihn im Bürgeramt abholen können.
Welche Gebühren fallen an?
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühr
37 EUR (FIX)
für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
Gebühr
37 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Neuer Personalausweis für antragstellende Personen ab 24 Jahren
Gebühr
22.8 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Neuer Personalausweis für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr
22.8 EUR (FIX)
für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Zuschlag
13 EUR (FIX)
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
Gebühr
13 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
Zuschlag
30 EUR (FIX)
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr
30 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Ausstellung eines neuen Personalausweises durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr
6 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Anschriftsänderung
Gebühr
15 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Die Änderung der Anschrift ist gebührenfrei.
Gebühr
37 EUR (FIX)
für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
Gebühr
37 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Neuer Personalausweis für antragstellende Personen ab 24 Jahren
Gebühr
22.8 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Neuer Personalausweis für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr
22.8 EUR (FIX)
für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Zuschlag
13 EUR (FIX)
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
Zuschlag
13 EUR (FIX)
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
Gebühr
13 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
Gebühr
13 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
Zuschlag
30 EUR (FIX)
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Zuschlag
30 EUR (FIX)
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr
30 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Ausstellung eines neuen Personalausweises durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr
6 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Anschriftsänderung
Gebühr
15 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Die Änderung der Anschrift ist gebührenfrei.
Leistungsbeschreibung
Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein.
Daten, die sich beispielsweise ändern können:
- Nachname aufgrund von Heirat mit Namenswechsel
- Anschrift aufgrund eines Umzugs in eine andere Hauptwohnung
- Anpassung des oder der Vornamen aufgrund einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz
Änderungen der Daten auf dem Personalausweis, mit Ausnahme der Angaben zur Anschrift oder zur Körpergröße, führen dazu, dass Sie einen neuen Personalausweis benötigen.
Sie beantragen Ihren neuen Personalausweis bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Der Antrag ist auch bei jedem anderen Bürgeramt möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie mit der von Ihnen gewählten Behörde vorab, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Es fällt zusätzlich ein sogenannter Unzuständigkeitszuschlag an.
Bei Adressänderungen benötigen Sie zwar keinen neuen Personalausweis, aber der Chip des Ausweises muss geändert und das Adressfeld auf der Rückseite mit der neuen Adresse überklebt werden. Das erledigen Sie auf dem Bürgeramt derjenigen Stadt oder Kommune, wo Sie Ihre neue Hauptwohnung haben. In einigen Gemeinden können Sie die Ummeldung digital beantragen (elektronische Wohnsitzanmeldung), wodurch der Gang auf das Bürgeramt überflüssig wird.
Verfahrensablauf
Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.
Bei Anschriftsänderung: Wenden Sie sich an
- die Personalausweisbehörde am Wohnsitz
- bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
- bei Wegzug ins Ausland,
- die Personalausweisbehörde an neuen Wohnsitz
- bei Umzug in eine andere Gemeinde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen Sie dies schnellstmöglich ändern lassen.
Was sollte ich noch wissen?
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt der Personalausweis Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder einem Bürgeramt anzeigen. In diesem Fall wird der Online-Ausweis durch die Behörde von Amts wegen bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Örtliche Ausweisbehörde
Zuständigkeit
Örtliche Ausweisbehörde
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
- gegebenenfalls digitales biometrisches Passfoto