Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe verlängern
Zuständige Stelle(n)
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Postanschrift
Postfach:1 01
30001 Hannover
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Wesermarsch
Adresse
Poggenburger Str. 15
26919 Brake (Unterweser)
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Sicherheit&Ordnung
Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Leistungsbeschreibung
Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, die Frist verlängert werden.
Die Frist wird so lange verlängert, wie der wichtige Grund voraussichtlich besteht. Bei Verhinderung durch eine gerichtliche oder behördliche Maßnahme ist die Frist bis zu der auf die Aufhebung der Maßnahme folgenden Verwertung anderer Pfänder zu verlängern.
An wen muss ich mich wenden?
Die örtlich zuständige Gewerbebehörde.
Zuständigkeit
Die örtlich zuständige Gewerbebehörde.
Voraussetzungen
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:
- eine Kollision von Pflichten des Pfandleihers nach der Pfandleiherverordnung und anderen Rechtsvorschriften besteht,
- ein Hinausschieben der Verwertung im Interesse des Verpfänders liegt, z. B. wenn aus saisonbedingten Gründen bei einer späteren Verwertung trotz der weiter anfallenden Zinsen und Kosten ein für den Verpfänder günstigeres Ergebnis erzielt werden kann,
- wenn über das Eigentum an dem Pfand oder über die Entstehung des Pfandrechts ein Rechtsstreit anhängig ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Pfandleiherlaubnis
- ggf. Unterlagen, die den wichtigen Grund dokumentieren
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Verfahrensablauf
Sie können die Verlängerung der Pfandverwertungsfrist schriftlich oder – je nach Angebot der zuständigen Gewerbebehörde – elektronisch beantragen.
- Stellen Sie den Antrag vor Ablauf der Pfandverwertungsfrist.
- Begründen Sie Ihren Antrag und fügen Sie gegebenenfalls Nachweise bei.
- Die zuständige Gewerbebehörde prüft Ihren Antrag.
- Liegt ein wichtiger Grund vor, verlängert die zuständige Gewerbebehörde die Pfandverwertungsfrist und informiert Sie über die Entscheidung.
Rechtsgrundlage
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr