Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Zuständige Stelle(n)
Melde- und Passwesen
Adresse
Am Breithof 6
27804 Berne
Zuständige Mitarbeiter
Frau K. Burkert
04406 941-315
04406 941-149Herr D. Schmidt
04406 941-340
04406 941-149
Gebühr
Gebühr
37.5 EUR (FIX)
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr
59.5 EUR (FIX)
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr
70 EUR (FIX)
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr
92 EUR (FIX)
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Was sollte ich noch wissen?
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Leistungsbeschreibung
Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles digitales biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat
- der jetzige Reisepass
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
- Lebenspartnerschaftsurkunde