Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes

Zuständige Stelle(n)

Melde- und Passwesen

Adresse
Am Breithof 6
27804 Berne

Zuständige Mitarbeiter

Frau K. Burkert
Telefon 04406 941-315
Telefax 04406 941-149

Herr D. Schmidt
Telefon 04406 941-340
Telefax 04406 941-149

Leistungsbeschreibung

Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Zuständigkeit

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Meldeschein

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport