Wohnsitz Abmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

Zuständige Stelle(n)

Melde- und Passwesen

Adresse
Am Breithof 6
27804 Berne

Zuständige Mitarbeiter

Frau K. Burkert
Telefon 04406 941-315
Telefax 04406 941-149

Herr D. Schmidt
Telefon 04406 941-340
Telefax 04406 941-149

Leistungsbeschreibung

Wer auf einem Binnenschiff, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, gemeldet ist, dieses verlässt und keinen neuen Wohnsitz im Inland begründet, hat sich bei der zuständigen Stelle abzumelden.

Die Reederin oder der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, muss die Kapitänin oder den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffes nach Beendigung des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses abmelden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, die Heimatort des Schiffes bzw. Sitz der Reederin oder des Reeders ist.

Eine Meldung durch die Schiffsbesatzung kann auch bei einer beliebigen Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt oder bei der Wasserschutzpolizei zur Weiterleitung an die zuständige Stelle erfolgen.

Zuständigkeit

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Meldeschein

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung muss umgehend nach Beendigung der Tätigung erfolgen.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport