Sprossenerzeugung Zulassung

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Adresse
Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Postanschrift

Postfach:39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)

Leistungsbeschreibung

Die Sprossenerzeugung bedarf grundsätzlich einer behördlichen Zulassung.

Die Zulassung erfolgt auf Antrag erst nach mindestens einer behördlichen Vor-Ort-Kontrolle. Sie kann befristet und mit Auflagen erteilt werden. Mit der Zulassung erhält die Betriebsstätte auch die Zulassungsnummer, die öffentlich bekannt gemacht wird.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Zuständigkeit

nicht angegeben

Voraussetzungen

  • Erfüllung der Anforderungen nach Artikel 2 Satz 2 der Verordnung (EU) Nr. 201/2013 über die Zulassung von Sprossen erzeugenden Betrieben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Betriebsspiegel
  • Entwurf eines maßstabgetreuen Betriebsplanes, aus dem
    • der Material- und Personalfluss sowie
    • die Aufstellung der Maschinen ersichtlich sind
  • im Falle handwerklich strukturierter Betriebe stattdessen Unterlagen, aus denen die in den jeweiligen Räumen vorgesehene Tätigkeit ersichtlich ist

Es können je weitere Unterlagen verlangt werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Tätigkeit darf erst nach der Zulassung des Betriebes durch die zuständige Stelle aufgenommen werden.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz