Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller Aufnahme

Zuständige Stelle(n)

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Postanschrift

Postfach:1 01
30001 Hannover

Gewerbewesen

Adresse
Am Breithof 6
27804 Berne

Zuständiger Mitarbeiter

Herr D. Schmidt
Telefon 04406 941-340
Telefax 04406 941-149

Ordnungswesen

Adresse
Am Breithof 6
27804 Berne

Zuständiger Mitarbeiter

Frau B. Ashauer
Telefon 04406 941-350
Telefax 04406 941-149

Leistungsbeschreibung

Die Aufnahme der Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Marktsatzung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständigkeit

nicht angegeben

Voraussetzungen

  • Standplatzgenehmigung

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Kommunale Satzung

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Onlinedienste