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Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt
Wenn Sie einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgehen (450-Euro-Job/Minijob), sind Sie in dieser Beschäftigung versicherungsfrei. Sie müssen dann für diese keine Beiträge bezahlen.
Ihre Krankenversicherung müssen Sie anderweitig regeln.
Zum Beispiel:
Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.
Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.
Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht besteht nur so lange, wie der Grund für die Befreiung andauert.
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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung