Ärztliche Behandlung für Krankenversicherte
Zuständige Stelle(n)
GKV-Spitzenverband
Adresse
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie im Bedarfsfall Anspruch auf eine ärztliche Behandlung. Dabei soll die Behandlung immer ausreichend, zweckmäßig und erforderlich sein. Sie dient der
- Verhütung,
- Früherkennung und
- Therapie
von Krankheiten.
Zur ärztlichen Behandlung gehören auch Hilfeleistungen anderer Personen, sofern Ihre Ärztin oder Ihr Arzt dies anordnet.
Sie können dabei alle Ärztinnen und Ärzte aufsuchen, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind. Das können zum Beispiel Hausärztinnen und Hausärzte oder Fachärztinnen und Fachärzte in
- medizinischen Versorgungszentren,
- Praxen oder
- ambulanten Einrichtungen sein.
Wenn Sie eine medizinische Behandlung benötigen, ist zumeist Ihre Hausarztpraxis Ihre erste Anlaufstelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.
Voraussetzungen
- Sie sind gesetzlich krankenversichert.
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- elektronische Gesundheitskarte (eGK)
- Behandlungsschein
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
In der Regel fallen für die ärztliche Behandlung keine Kosten an. Für Therapien, Medikamente, Hilfsmittel oder Fahrkosten können Zuzahlungen entstehen.
Rechtsgrundlage
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)