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Das Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ist in Niedersachsen geschützt. Wenn Sie im Inland weder einen Wohnsitz noch eine berufliche Niederlassung haben und erneut in Niedersachsen vorübergehend und gelegentlich unter der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ tätig sein möchten, haben Sie diese Tätigkeit anzuzeigen, wenn seit der letzten Anzeige ein Jahr vergangen ist.
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