Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

Zuständige Stelle(n)

GKV-Spitzenverband

Adresse
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

27.11.2020

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, zahlen die Versicherten selbst.

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, zahlen die Versicherte selbst.

Leistungsbeschreibung

Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

Für Kinder:

  • bis zum 6. Lebensjahr: sechsmal, davon drei im Kleinkindalter (6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat)
  • zwischen 6 bis 18 Jahren: einmal pro Halbjah

Für Erwachsene:

  • ab 18 Jahren einmal im Jahr
  • einige Krankenassen bieten abweichende Leistungen an

Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen

  • die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
  • Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren sowie
  • die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Zuständigkeit

Die Zuständkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Elektronische Gesundheitskarte,
  • Bonusheft (ab dem 12. Lebensjahr)