Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
Zuständige Stelle(n)
GKV-Spitzenverband
Adresse
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben am
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, zahlen die Versicherten selbst.
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, zahlen die Versicherte selbst.
Leistungsbeschreibung
Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.
Für Kinder:
- bis zum 6. Lebensjahr: sechsmal, davon drei im Kleinkindalter (6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat)
- zwischen 6 bis 18 Jahren: einmal pro Halbjah
Für Erwachsene:
- ab 18 Jahren einmal im Jahr
- einige Krankenassen bieten abweichende Leistungen an
Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen
- die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
- Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren sowie
- die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Zuständigkeit
Die Zuständkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.
An wen muss ich mich wenden?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Elektronische Gesundheitskarte,
- Bonusheft (ab dem 12. Lebensjahr)