Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Adresse
Stilleweg 2
30655 Hannover

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg

Adresse
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Rechtsgrundlage

Leistungsbeschreibung

Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.

Verfahrensablauf

Die Anzeige kann online erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige muss nachstehnde Angaben enthalten:

  • Angaben zur Person,
  • deren Arbeitsbereich,
  • Schilderungen zum Unfallhergang

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit für den Arbeitsschutz liegt bei den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern. 

Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, sofern der Unfall im Zusammenhang mit Arbeitsmitteln erfolgt, die im Rahmen des Bundesberggesetzes, der Gashochdruckleitungsverordnung, der Rohrfernleitungsverordnung oder des Kohlendioxid-Speichergesetzes verwendet werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Zuständigkeit

nicht angegeben