Handwerksrolle Eintragung von Personen mit einer Ausnahmebewilligung oder Gleichwertigkeitsfeststellung

Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer Oldenburg

Adresse
Theaterwall 32
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Leistungsbeschreibung

In der Handwerksrolle werden die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke ihres Bezirks nach Maßgabe der Anlage D Abschnitt I zur Handwerksordnung mit den betriebenen Handwerken eingetragen. Die Eintragung mit einem zulassungspflichtigen Handwerk erfordert das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen gemäß §§ 7, 1 HwO.

An wen muss ich mich wenden?

Kammer

Zuständigkeit

Kammer

Voraussetzungen

Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen.

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“

Welche Gebühren fallen an?

Für die Eintragung in die Handwerksrolle fallen Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammern an.

Verfahrensablauf

Die Eintragung in die Handwerksrolle beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer unter Beifügung der notwendigen Unterlagen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Bearbeitungsdauer

Wenn die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle vorliegen, wird die Eintragung innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen vorgenommen.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

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