Vorqualifikation für Aufstiegs-BAföG bescheinigen

Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer Oldenburg

Adresse
Theaterwall 32
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Oldenburgische Industrie- und Handelskammer

Adresse
Moslestraße 6
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

16.11.2020

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweise für die der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen:

  • Ausbildungsabschluss
  • Eventuell andere Nachweise, beispielsweise Tätigkeitsnachweise und Arbeitszeugnisse

Welche Gebühren fallen an?

Für das Ausfüllen des Formblatts Z entstehen in der Regel keine Kosten.

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Für das Ausfüllen des Formblatts Z entstehen in der Regel keine Kosten.

Verfahrensablauf

Die Bestätigung der Vorqualifikation ist eine der Voraussetzungen, die Sie für die Förderung nachweisen müssen.

  • Sie beantragen die Bestätigung der Vorqualifikation bei der für Ihren Abschluss zuständigen Stelle bevor Sie die Ausbildungsförderung beantragen.
  • Sie schicken das Formblatt Z des Gesamtantrages zusammen mit den Nachweisen Ihrer Vorqualifikation ab.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Vorqualifikation.
  • Sie erhalten die ausgefüllte Anlage Z postalisch zugesandt.

Nach Bestätigung Ihrer Vorqualifikation können Sie die eigentliche Förderung beantragen.

Voraussetzungen

Erfüllung der Voraussetzungen, um zum angestrebten Fortbildungsprüfung zugelassen zu werden:

  • Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren Berufsabschluss
  • Auch Bachelorabsolventen, Studienabbrecher und Abiturienten mit Berufspraxis können qualifiziert sein

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen rund um das Aufstiegs-Bafög erhalten Sie unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/.

Leistungsbeschreibung

Ein Dokument, das Sie für die Förderung einreichen müssen, ist das sogenannte “Formblatt Z”. Auf diesem Formblatt müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können. Hierfür zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt. Je nach Abschluss ist dies beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK).

Typischerweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder Berufspraxis. Auch als Studienabbrecher, Berufserfahrene oder mit einem Bachelor-Abschluss können Sie die erforderliche Vorqualifikation nachweisen. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Fortbildungsabschluss festgelegt.

Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie dann das sogenannte „Meister-BAföG“ beantragen. Hierfür sind je nach Bundesland BAföG-Ämter oder andere Behörden zuständig.

Bearbeitungsdauer

Wenige Tage bei Vollständigkeit der Unterlagen

Welche Fristen muss ich beachten?

keine gesetzlichen Fristen

Fachlich freigegeben durch

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständigkeit

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

  • Formulare: Formblatt Z des AufstiegsBAföG-Antrags
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein