Anerkennung von Stellen für Fahrtschreiber- und Kontrollgeräteprüfungen Erteilung
Zuständige Stelle(n)
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
Adresse
Moslestraße 6
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Rechtsgrundlage
Verfahrensablauf
Mit Antragstellung sind die erforderlichen Unterlagen (siehe Punkt „Erforderliche Unterlagen“) vorzulegen. Im zweiten Schritt erfolgt die Überprüfung der Ausstattung und baulichen Gegebenheiten in der Werkstatt vor Ort gemäß Anlage XVIII b der StVZO.
Voraussetzungen
Ausstattung und bauliche Gegebenheiten gemäß Anlage XVIII b der StVZO
Welche Fristen muss ich beachten?
Für die Antragstellung sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Leistungsbeschreibung
Die Genehmigung wird erst nach Überprüfung der Werkstatt erteilt. Der Termin zur Überprüfung der Werkstatt wird vereinbart, wenn der Behörde alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Zuständigkeit
Zuständig ist die für Sie örtlich zuständige Innung des KFZ-Handwerks.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die für Sie örtlich zuständige Innung des KFZ-Handwerks.
Gebühr
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Druckformulare / Merkblätter
Nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bescheinigung der örtlich zuständigen Handwerkskammer (formlos oder Kopie der Handwerkskarte)
über die Eintragung des Betriebes in die Handwerksrolle oder wenn es sich um einen Fachbetrieb handelt, der nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist, einen Auszug aus dem Handelsregister, aus dem hervorgeht, dass eine Kraftfahrzeugwerkstatt unterhalten wird
- Bescheinigung der örtlich zuständigen Handwerkskammer,
dass der Antragsteller und/oder die verantwortlichen Fachkräfte die Voraussetzungen nach der Handwerksordnung zur selbständigen gewerblichen Verrichtung solcher Arbeiten erfüllt, die zur Behebung der bei der Durchführung von Prüfungen der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte festgestellten Mängel erforderlich sind
- Qualifikationsurkunden sowie ein tabellarischer Lebenslauf über den beruflichen Werdegang
Zum Nachweis der Vorbildung der für die Durchführung der Prüfungen von Fahrtschreibern und Kontrollgeräten eingesetzten verantwortlichen Fachkräfte sind die Qualifikationsurkunden (z.B. Kopie des Meisterbriefes) sowie ein tabellarischer Lebenslauf über den beruflichen Werdegang einzureichen
- Bescheinigung über die erfolgreich abgeschlossene Erst- und ggf. der Wiederholungsschulung
Zum Nachweis der Bescheinigung der Schulung nach Nummer 2.5 der Anlage XVIIId StVZO sind für den Antragsteller und/oder die verantwortlichen Fachkräfte Kopien der Bescheinigung über die erfolgreich abgeschlossene Erst- und ggf. der Wiederholungsschulung einzureichen
- Führungszeugnis des Antragstellers
und der verantwortlichen Person, nicht älter als 6 Monate
- Auszug KBA für Antragsteller
und verantwortliche Personen, nicht älter als 6 Monate
- ausgefüllter Antrag
Anerkennung von Werkstätten für die Durchführung der Prüfungen von Fahrtschreibern und Kontrollgeräten
Der Antrag kann auch postalisch eingereicht werden.
- Weitere Unterlagen
ergeben sich ggf. aus dem Antragsformular oder werden im Einzelfall angefordert