Feststellung auf Denkmaleigenschaften beantragen

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege

Adresse
Scharnhorststr. 1
30175 Hannover

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

15.11.2022

Leistungsbeschreibung

Kulturdenkmale sind Baudenkmale, Bodendenkmale, bewegliche Denkmale und Denkmale der Erdgeschichte. Sie sind zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen.

Damit ein Objekt als Denkmal gilt, muss es gewisse Eigenschaften besitzen. Um zu prüfen, ob es die Voraussetzungen erfüllt, um unter Denkmalschutz gestellt zu werden, müssen Sie einen Antrag auf die Feststellung von Denkmaleigenschaft stellen. Sind die Voraussetzungen erfüllt und besteht an der Erhaltung des Objekts ein öffentliches Interesse, wird dieses als denkmalwürdig erachtet. Dasselbe gilt bei der Überprüfung zur Aberkennung der Denkmaleigenschaften.

Vom niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege wird nach Prüfung des Sachverhalts festgestellt, ob ein Objekt Denkmaleigenschaften besitzt. Wenn dies der Fall ist, wird es in das Kulturdenkmalverzeichnis aufgenommen.

Was sollte ich noch wissen?

Der feststellende Verwaltungsakt bestätigt lediglich die gesetzlichen Voraussetzungen eines Baudenkmals. Die Anfechtungsklage muss daher sich gegen die Denkmaleigenschaft richten, nicht gegen die Verletzung von Ordnungsvorschriften.

Druckformulare / Merkblätter

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

An wen muss ich mich wenden?

Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur  (MWK)

Voraussetzungen

Wenn Sie diesen Antrag stellen möchten, müssen sie Eigentümer, Bevollmächtigter oder dinglich Berechtigter sein. 

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen zu beachten. 

Zuständigkeit

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Adressdaten des Objekts
  • Gegebenenfalls Dokumente zum Objekt
  • Gegebenenfalls Nachweis der Eigentümerschaft
  • Gegebenenfalls Nachweis der dringlichen Berechtigung  

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Informationen und gegebenenfalls Unterlagen ein.
  • Der Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft.
  • Es werden die Voraussetzungen für die Feststellung der Denkmaleigenschaft des Objektes geprüft.
  • Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Bescheid oder eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.