Feststellung auf Denkmaleigenschaften beantragen
Zuständige Stelle(n)
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
Adresse
Scharnhorststr. 1
30175 Hannover
Fachlich freigegeben am
Leistungsbeschreibung
Kulturdenkmale sind Baudenkmale, Bodendenkmale, bewegliche Denkmale und Denkmale der Erdgeschichte. Sie sind zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen.
Damit ein Objekt als Denkmal gilt, muss es gewisse Eigenschaften besitzen. Um zu prüfen, ob es die Voraussetzungen erfüllt, um unter Denkmalschutz gestellt zu werden, müssen Sie einen Antrag auf die Feststellung von Denkmaleigenschaft stellen. Sind die Voraussetzungen erfüllt und besteht an der Erhaltung des Objekts ein öffentliches Interesse, wird dieses als denkmalwürdig erachtet. Dasselbe gilt bei der Überprüfung zur Aberkennung der Denkmaleigenschaften.
Vom niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege wird nach Prüfung des Sachverhalts festgestellt, ob ein Objekt Denkmaleigenschaften besitzt. Wenn dies der Fall ist, wird es in das Kulturdenkmalverzeichnis aufgenommen.
Was sollte ich noch wissen?
Der feststellende Verwaltungsakt bestätigt lediglich die gesetzlichen Voraussetzungen eines Baudenkmals. Die Anfechtungsklage muss daher sich gegen die Denkmaleigenschaft richten, nicht gegen die Verletzung von Ordnungsvorschriften.
Druckformulare / Merkblätter
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
An wen muss ich mich wenden?
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)
Voraussetzungen
Wenn Sie diesen Antrag stellen möchten, müssen sie Eigentümer, Bevollmächtigter oder dinglich Berechtigter sein.
Gebühr
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Zuständigkeit
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Adressdaten des Objekts
- Gegebenenfalls Dokumente zum Objekt
- Gegebenenfalls Nachweis der Eigentümerschaft
- Gegebenenfalls Nachweis der dringlichen Berechtigung
Verfahrensablauf
- Sie füllen den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Informationen und gegebenenfalls Unterlagen ein.
- Der Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft.
- Es werden die Voraussetzungen für die Feststellung der Denkmaleigenschaft des Objektes geprüft.
- Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Bescheid oder eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.