Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
Zuständige Stelle(n)
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 51 - Jugend
Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Zuständige Mitarbeiter
Herr Martin Albracht
04401 927-268
04401 927-100Herr Carsten Flemming
04401 927-265Frau Sonja Günther
04401 927-414Frau Juliane Herrmann
04401 927-481Herr Jonas Hotze
04401 927-749Frau Antonietta Kern
04401 927-735
04401 927-100Frau Patricia Kofmansky
04401 927-415
04401 927-100Herr Martin Krügel
04401 927-0Frau Jantje Lede
04401 927-292
04401 927-100Frau Kirsten Mertinkat
04401 927-483Frau Katarzyna Rychlicka
04401 927-676
04401 927-100Herr Christian Wemken
04401 927-674Frau Kira Wöhst
04401 927-478
04401 927-100
Leistungsbeschreibung
Sozialpädagogische Familienhilfe findet unmittelbar in der Familie und in deren Wohnung statt. Die Familie bekommt Unterstützung in Alltagsfragen und in Form therapeutischer Aufarbeitung von Problemsituationen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Die Gestaltung der Hilfe orientiert sich an dem konkreten Alltag der Familie.
Besonders unterstützend ist die Sozialpädagogische Familienhilfe vor allem auch für alleinerziehende Personen, die durch die Bewältigung des familiären Alltags stark belastet sind.
Es werden mit der Familie individuelle Ziele erarbeitet, die sich an den jeweiligen Ressourcen und Fähigkeiten der Familienmitglieder orientieren. Ziele können sein:
- Wiederherstellung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit
- Aufdecken von Stärken und Fähigkeiten der einzelnen Familienmitglieder
- Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
- Stärkung des Selbstwertgefühls
- Stärkung der Konfliktfähigkeit
- Verbesserung der Beziehungen untereinander
An wen muss ich mich wenden?
An das örtliche Jugendamt
Zuständigkeit
das örtliche Jugendamt
Voraussetzungen
Sozialpädagogische Familienhilfe muss den betroffenen Kindern helfen.
Bei diesen Problemen kann die Sozialpädagogische Familienhilfe Sie unterstützen:
- Sie haben Probleme mit der Organisation des Alltags.
- Sie brauchen Unterstützung beim Umgang mit Ämtern, Schulen, Ärztinnen und Ärzten.
- Sie haben Schwierigkeiten in der Versorgung und Erziehung Ihrer Kinder.
Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Sie entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
Hinweis:
Die sozialpädagogische Familienhilfe soll in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe sein. Sie soll die Probleme einer Familie auf lange Sicht lösen und ist daher meist für einen längeren Zeitraum ausgelegt. Die genaue Dauer im Einzelfall bestimmt das Jugendamt gemeinsam mit allen Beteiligten und legt sie im Hilfeplan fest.
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung