Jugendjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Sicherheit&Ordnung

Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)

Zuständiger Mitarbeiter

Herr Tim Brunssen
Telefon 04401 927-234
Telefax 04401 927-100

Leistungsbeschreibung

Haben sich nach Erteilung des Jugendjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.

Für den Jugendjagdscheininhaber oder die Jugendjgdscheininhaberin ist es nicht erforderlich Angaben zur Fläche oder Änderungen beziehungsweise Korrektur der Flächenangabe, auf der die Jagdausübung zusteht, in den Jugendjagdschein eintragen zu lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Die für Ihren Wohnsitz zuständige untere Jagdbehörde.

Zuständigkeit

nicht angegeben

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Jugendjagdschein
  • Gegebenenfalls Änderung der Jagdausübungsfläche

Druckformulare / Merkblätter

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Jagdschein
  • Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 2 und 3, sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung; Landwirtschaft und Verbruchserschutz

Fachlich freigegeben am

17.08.2023