Gasthörerschaft an einer Hochschule beantragen

Zuständige Stelle(n)

Dezernat 3 - Akademische Angelegenheiten

Adresse
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover

HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen

Adresse
Hohnsen 4
31134 Hildesheim

Hochschule Emden/Leer (Campus Leer)

Adresse
Bergmannstr. 36
26789 Leer (Ostfriesland)

Hochschule Emden/Leer - Immatrikulations- und Prüfungsamt

Adresse
Constantinplatz 4
26691 Emden

Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover - Immatrikulationsamt

Adresse
Neues Haus 1
30175 Hannover

Hochschule Osnabrück

Adresse
Albrechtstr. 30
49076 Osnabrück

Hochschule Osnabrück - Geschäftsbereich Studierendensekretariat

Adresse
Albrechtstraße 30
49076 Osnabrück
(Gebäude AF)

Jade Hochschule (Standort Elsfleth)

Adresse
Weserstraße 52
26931 Wehrder

(Immatrikulations- und Prüfungsamt)

Jade Hochschule (Standort Oldenburg)

Adresse
Ofener Straße 16/19
26121 Oldenburg (Oldenburg)

(Immatrikulations- und Prüfungsamt)

Jade Hochschule (Standort Wilhelmshaven)

Adresse
Friedrich-Paffrath-Straße 101
26389 Wilhelmshaven

(Immatrikulations- und Prüfungsamt)

Leibniz Universität Hannover

Adresse
Welfengarten 1
30167 Hannover

Leuphana Universität Lüneburg

Adresse
Universitätsallee 1
21335 Lüneburg

Medizinische Hochschule Hannover

Adresse
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften

Adresse
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel


(Mailadresse des Immatrikulationsamts)

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

Adresse
Bünteweg 2
30559 Hannover
Postanschrift

Postfach:71 11 80
30545 Hannover


(Dezernat für Studentische und Akademische Angelegenheiten)

Technische Universität Clausthal - Studierendensekretariat

Adresse
Adolph-Roemer-Straße 2A
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

Universität Göttingen - Servicebüro Studienzentrale

Adresse
Wilhelmsplatz 4
37073 Göttingen

Universität Hildesheim

Adresse
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim

Universität Oldenburg

Adresse
Ammerländer Heerstraße 114-118
26129 Oldenburg (Oldenburg)

(Mailadresse des Immatrikulationsamts)

Universität Osnabrück - Studierendensekretariat

Adresse
Neuer Graben 27
49001 Osnabrück

Universität Vechta - ServicePoint

Adresse
Driverstraße 23
49377 Vechta

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie an einzelnen Lehrveranstaltungen einer Hochschule teilnehmen möchten ohne sich einschreiben zu wollen, besteht die Möglichkeit einer Gasthörerschaft.

Eine Gasthörerschaft bietet die Möglichkeit, die Hochschule und das Studium kennenzulernen.

An wen muss ich mich wenden?

die jeweilige Hochschule

Zuständigkeit

die jeweilige Hochschule

Voraussetzungen

Entweder die Zustimmung der Lehrveranstaltungsleitung oder die vorherige Freigabe einer Lehrveranstaltung für Gasthörerinnen und Gasthörer durch die jeweilige Hochschule.

Der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) ist nicht erforderlich.

Die Gasthörerschaft ist zeitlich begrenzt und gebührenpflichtig.

Druckformulare / Merkblätter

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag auf Gasthörerschaft der jeweiligen Hochschule:

  • Im Antrag sind Angaben zur Person, das gewünschte Semester und die vorgesehene Lehrveranstaltung mit den entsprechenden Semesterwochenstunden anzugeben
  • An einigen Hochschulen ist es notwendig, sich die Gastteilnahme an einer gewünschten Lehrveranstaltung genehmigen zu lassen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Wunschhochschule über die entsprechenden Anforderungen
  • Damit dem Antrag auf Gasthörerschaft stattgegeben wird, muss der Betrag für die Gasthörerschaft auf dem Konto der Hochschule eingegangen sein. Die jeweilige Hochschule informiert Sie darüber, wann und auf welche Weise der Betrag zu zahlen ist

Welche Gebühren fallen an?

  • Je nach Art und Umfang der Gasthörerschaft können Gebühren anfallen.
  • Bitte erkundigen Sie sich über die Webseite Ihrer Wunschhochschule über die jeweiligen Beträge, die Anzahl der möglichen Semesterwochenstunden, die Zahlungsfristen und Zahlungsweise.
  • Näheres regelt das Niedersächsische Hoschulgesetz in Verbindung mit den Ordnungen der Hochschulen.

Verfahrensablauf

  • Jede Hochschule stellt einen Antrag auf Gasthörerschaft auf Ihrer Webseite zur Verfügung. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist fristgerecht bei der jeweiligen Hochschule einzureichen und der Gasthörerbeitrag zu zahlen.
  • Darüber, welche Lehrveranstaltungen an einer Hochschule angeboten werden, können Sie sich über das Vorlesungsverzeichnis Ihrer Wunschhochschule auf deren Webseite informieren. Manche Hochschulen bieten gesonderte Verzeichnisse für Gasthörerinnen und Gasthörer an.
  • Ob die Gasthörerschaft für eine bestimmte Lehrveranstaltung möglich ist und wie viele Semesterwochenstunden besucht werden dürfen, entscheidet die zuständige Stelle. Eine vorherige Zustimmung oder Freigabe sind von Ihnen einzuholen. Die Hochschule informiert Sie darüber, wie Sie diese Zustimmung einholen können und wann und auf welche Weise der Betrag für die Gasthörerschaft zu zahlen ist.
  • Nachdem der Antrag bei der zuständigen Hochschulstelle eingegangen ist, wird geprüft und beschieden.
  • Mit dem genehmigten Antrag auf Gasthörerschaft entsteht das Recht zur Teilnahme an den gewünschten Lehrveranstaltungen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Gasthörerschaft ist entsprechend den Fristen der jeweiligen Hochschule zu stellen.

Bearbeitungsdauer

  • Bei Anträgen auf eine Gasthörerschaft gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.
  • Die Bearbeitung erfolgt nach Eingang des Gasthörerantrags.
  • Einige Hochschulen setzen für die Bearbeitung auch voraus, dass die Gasthörergebühr auf dem Hochschulkonto eingegangen ist.

Was sollte ich noch wissen?

  • Als Gasthörerin oder Gasthörer haben Sie keinen Status als Studentin beziehungsweise Student
  • Sie haben auch keinen Anspruch auf ein studentisches Ticket zur Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs
  • In der Regel haben Gasthörerinnen und Gasthörer keinen Anspruch darauf, Prüfungsleistungen zu erbringen. Prüfungsleistungen können nur in Ausnahmefällen von Gasthörerinnen und Gasthörern erbracht werden. Informationen hierzu gibt es bei den jeweiligen Hochschulen.
  • Als Gasthörerin oder Gasthörer haben Sie keinen Anspruch auf die Nutzung hochschulischer Angebote wie Bibliothek, Hochschulsport und so weiter

Weiterführende Informationen

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Regelungen finden sich in der Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur