Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Adresse
Stilleweg 2
30655 Hannover
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Adresse
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Vorbescheid beantragen, entscheidet die zuständige Behörde über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage.
Sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht, soll die zuständige Behörde einen Vorbescheid ausstellen.
An wen muss ich mich wenden?
nicht angegeben
Landesamt
Zuständigkeit
Landesamt
Voraussetzungen
- Aus dem von Ihnen eingereichten Antrag sowie den erforderlichen Dokumenten muss die zuständige Behörde die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
- Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides hervorgehen
Druckformulare / Merkblätter
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: schriftlich oder elektronisch
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage
- erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
- Erläuterungen zur Anlage
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)
Welche Gebühren fallen an?
Sie stellen einen Antrag auf Vorbescheid bei der zuständigen Behörde.Dies ist schriftlich oder elektronisch möglich.
Sie fügen die erforderlichen Unterlagen bei, und die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang schriftlich oder elektronisch. Gegebenenfalls wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.
Der Vorbescheid ersetzt nicht das Genehmigungsverfahren.
Verfahrensablauf
- Sie beantragen die vereinfachte Genehmigung bei der zuständigen Behörde
- Sie fügen dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
- Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang der Antrag und der beigefügten Unterlagen unverzüglich schriftlich oder elektronisch.
- Nach Eingang des Antrags teilt Ihnen die zuständige Behörde mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
- Sie können erst nach Erhalt der Genehmigung mit ihrem Vorhaben beginnen.
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz