Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einlegen
Zuständige Stelle(n)
Datenauskunft und Geltendmachung anderer Betroffenenrechte nach DSGVO
Landeskriminalamt Niedersachsen
Adresse
Am Waterlooplatz 11
30169 Hannover
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Adresse
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Polizeiakademie Niedersachsen
Adresse
Bürgermeister-Stahn-Wall 9
31582 Nienburg (Weser)
Polizeidirektion Braunschweig
Adresse
Friedrich-Voigtländer-Straße 41
38104 Braunschweig
Polizeidirektion Göttingen
Adresse
Groner Landstraße 51
37081 Göttingen
Polizeidirektion Hannover
Adresse
Waterloostraße 9
30169 Hannover
Polizeidirektion Lüneburg
Adresse
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Polizeidirektion Oldenburg
Adresse
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Polizeidirektion Osnabrück
Adresse
Heger-Tor-Wall 18
49078 Osnabrück
Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD NI)
Adresse
Tannenbergallee 11
30163 Hannover
Leistungsbeschreibung
Betroffene Personen können gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einlegen. Ihre Daten dürfen dann nicht mehr verarbeitet werden, es sei denn, die jeweilige Stelle kann zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihren Interessen überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Daher müssen Sie Ihren Widerspruch grundsätzlich begründen und die Gründe müssen sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:
• allgemeine Personendaten, wie Name, Anschrift, Alter, Familienstand
• physische Merkmale, wie Geschlecht, Haut, Haar- oder Augenfarbe, Größe
• Online-Daten, wie IP-Adresse, Standortdaten, E-Mail-Adresse
• Bankdaten, wie Kontostände, Kontonummern
• Kennnummern, wie Personalausweisnummer oder Sozialversicherungsnummer
• Grundbucheinträge
• Gesundheitsinformationen, wie genetische Daten, Krankendaten
• Zeugnisse
Den Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt online oder schriftlich per Post bei der datenverarbeitenden öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stelle einlegen.
Wenn Sie einen schriftlichen Widerspruch auf dem Postweg einlegen wollen oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die für Sie zuständige Behörde.
Über den untenstehenden Link gelangen Sie zum Online-Dienst, dem der Behördenfinder vorgeschaltet ist. Dort können Sie die Behörde auswählen, gegenüber der Sie den Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einlegen wollen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Behörde, die den Widerspruch zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entgegennehmen soll.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Behörde, die den Widerspruch zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entgegennehmen soll.
Voraussetzungen
Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen, wenn Sie begründen können, dass Ihre besondere persönliche Situation dies erfordert.
Sie können gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten keinen erfolgreichen Widerspruch einlegen, wenn
• ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das Ihren Interessen als betroffene Person überwiegt oder
• die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient, oder
• es eine Rechtsvorschrift gibt, die zur Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtet oder
• die Datenverarbeitung zu Zwecken von Forschung und Statistik erfolgt oder zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich ist.
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie Ihres Personalausweises
- Alternativ: Kopie Ihres Reisepasses in Verbindung mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Die Verwaltungsleistung ergeht grundsätzlich kostenfrei. Bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anträgen können Kosten entstehen; in diesen Fällen wird vorher darauf hingewiesen.
Verfahrensablauf
Widerspruch online einreichen:
• Rufen Sie das Online-Formular auf dem Landesportal auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
• Hinweis: Für das Online-Formular müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Dafür müssen Sie im Onlinedienst die Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses in Verbindung mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung hochladen oder per Post an die Behörde übersenden.
• Laden Sie die gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie das Formular ab. Alternativ können Sie die erforderlichen Unterlagen auch postalisch einreichen.
• Die öffentliche Stelle sendet Ihnen eine entsprechende Rückmeldung in der Regel via Mail oder auf Ihren Wunsch postalisch an Ihre Meldeadresse.
Widerspruch schriftlich einreichen:
• Ihren Widerspruch können Sie formlos erheben.
• Senden Sie Ihren Widerspruch mit den gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen postalisch an die öffentliche Stelle.
Die öffentliche Stelle sendet Ihnen eine entsprechende Rückmeldung postalisch an Ihre Meldeadresse zu.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Entscheidung über Ihren Widerspruch muss unverzüglich getroffen werden, das bedeutet, ohne schuldhafte Verzögerung seitens der Stelle, die die Daten verarbeitet. Grundsätzlich gilt, dass Sie spätestens 1 Monat, nachdem Sie den Widerspruch eingelegt haben, über die ergriffenen Maßnahmen informiert werden müssen. Sollte das nicht möglich sein, müssen Ihnen die Gründe für die Verzögerung und die verlängerte Frist mitgeteilt werden.
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung