Befreiung von der Umsatzsteuer für freie Bildungseinrichtungen beantragen

Zuständige Stelle(n)

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück

Adresse
Winkelhausenstraße 12-16
49090 Osnabrück
Postanschrift

Postfach:35 69
49025 Osnabrück

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer freien Bildungseinrichtung (z.B. Nachhilfeinstitut) und verpflichtet sind, Umsatzsteuer zu zahlen, können Sie unter den untenstehenden Voraussetzungen eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständigkeit

nicht angegeben

Voraussetzungen

Eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer kann erteilt werden, wenn der Unterricht ordnungsgemäß auf einen Beruf oder auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorbereitet.

Zunächst ist ein Antrag bei dem zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung zu stellen.

Betreibende einer freien Bildungseinrichtung müssen unter anderem die fachliche Kompetenz und die pädagogische Befähigung der eingesetzten Lehrkräfte nachweisen.  

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag
  • Zeugnisse/Qualifikationsnachweise der eingesetzten Lehrpersonen
  • Arbeitspläne
  • Preisliste
  • Vertragsmuster
  • Raumpläne

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und beträgt mindestens 25 Euro.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt circa acht Wochen. 

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Kultusministerium 

Fachlich freigegeben am

01.02.2022