Beratung für Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Postanschrift

Postfach:1 41
30001 Hannover
Adresse
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben am

07.02.2024

Verfahrensablauf

Sie übersenden Ihr Anliegen. Nach Entgegennahme Ihres Anliegens wird der Inhalt geprüft und Sie erhalten anschließend eine individuelle Antwort. Je nach Art des Anliegens wird Ihnen eine Beratung angeboten. Falls Sie das Anliegen für einen An- oder Zugehörigen stellen, wird zudem der Nachweis einer Stellvertretung geprüft.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Anliegen oder eine Beschwerde bezüglich ihrer gesundheitlichen Versorgung haben, können Sie diese an den/die Landespatientenschutzbeauftragte/n richten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros der/des Landespatientenschutzbeauftragten, welches innerhalb des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung als zentrale Anlaufstelle für Angelegenheiten von Patientinnen, Patienten sowie deren Angehörigen etabliert wurde, bieten nach Erhalt Ihres Anliegens eine maßgeschneiderte Beratung für die betroffenen Personen an.

Ihr Anliegen oder Ihre Beschwerde können Sie auch anonym postalisch beim Büro der/des Landespatientenschutzbeauftragten einreichen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros der/des Landespatientenschutzbeauftragten haben keine aufsichtsrechtlichen Befugnisse und führen keine Rechtsberatung durch. 

Voraussetzungen

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann ihr oder sein Anliegen vortragen. Wenn Sie das Anliegen für einen An- oder Zugehörigen einreichen wollen, dann ist in der weiteren Bearbeitung eine Vollmacht oder eine Genehmigung oder Erlaubnis der betroffenen Person notwendig.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Zuständigkeit

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ggf. Nachweis der Bevollmächtigung inklusive Kopie des Personalausweises

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